EV Wittenbach
Am 9. Juni 2024 stimmte das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (sog. Mantelerlass) mit deutlicher Mehrheit von 68,7% zu. Es liegt nun an den Energieversorgern und Verteilnetzbetreibern, die neuen Bestimmungen unter hohem Zeitdruck umzusetzen: viele dieser Regelungen müssen bereits per Januar 2025 umgesetzt werden, während erste verbindliche Ausführungsbestimmungen am 20. November 2024 durch den Bundesrat verabschiedet wurden. Die Umsetzung des Mantelerlasses erfolgt in mehreren Schritten. Das erste Massnahmenpaket mit Inkraftsetzung auf 1. Januar 2025 umfasst aus Sicht der EVW im Wesentlichen die Energiebeschaffung und deren Herkunftsnachweise in der Grundversorgung; die Förderung des Zubaus an erneuerbaren Energien, insbesondere zur Stärkung der Produktion im Winter; die Neuausrichtung der Kostentragung von Netz- und Anschlussverstärkungen oder das Bilden von virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (vZEV).
Strompreise 2025 / Tarifanpassung
Nach mehreren Jahren mit stark steigenden Strompreisen können die Elektrizitätspreise im Jahr 2025 wieder gesenkt werden. Insgesamt und über alle Kunden in der Grundversorgung beträgt die Änderung -8,2% (VJ +22,0%). Dies entspricht einer Preissenkung um durchschnittlich -2,97 Rp./kWh (VJ: +8,69 Rp./kWh). Für das standardisierte Kundensegment der Eidgenössischen Elektrizitätskommission Elcom «Verbrauchskategorie H4» (5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler, ohne Elektroboiler, 4'500 kWh/a) und dem Tarif NST25/02 sinken die Stromkosten per 1. Januar 2025 um -12.30 Fr. pro Monat respektive rund -148.- Fr. pro Jahr (inkl. MWST). Dies entspricht eine Preissenkung dieser Verbrauchskategorie von -7.1%. Die tatsächliche Reduktion hängt vom individuellen Verbrauchsverhalten jeder und jedes Einzelnen ab.
Die durchschnittlich gesunkenen Beschaffungspreise für Energie führten ebenfalls zur Senkung der Rückliefertarife auf 12,0 Rp./kWh (VJ: 15,0 Rp./kWh). Der Marktwert für Herkunftsnachweise (HKN) beträgt 1,5 Rp./kWh (VJ: 2,0 Rp./kWh). Aufgrund des eingangs erwähnten Mantelerlasses werden sich ab 2026 die Rückliefertarife am deutlich geringeren Referenzmarktpreis orientieren, welcher quartalweise durch das Bundesamt für Energie ermittelt und bekannt gegeben wird.
Projekte
Im Rahmen von Netzbauarbeiten wurden folgende Projekte ausgeführt:
- Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in den Trafostationen Unterlöhren und Studerswilerstrasse
- Netzanpassungen aufgrund eines privaten Bauvorhabens an der Arbonerstrasse mit gleichzeitiger Erneuerung der Trafostation Kappelhof und Aufhebung der Trafostation Bitex
- Ausführung der beiden Sanierungsprojekte Sturzbüchelstrasse und Romanshornerstrasse, 1.Etappe inkl. dazugehöriger Arbeiten für die Öffentliche Beleuchtung
- Vorbereitungsarbeiten zur Netzverstärkung in Folge Zubaus einer PV-Anlage im Weiler Gommenschwil für den Neubau einer Trafostation und deren Erschliessung ab der Trafostation Tröstli
- Neuerschliessungen an der Dorfstrasse und der Blumenstrasse
- Netzsanierungen an der Weidstrasse, Föhrenstrasse und der Haldenstrasse
- Planungsarbeiten für die Sanierung des Niederspannungsnetzes Gatter/Wilen wurden finalisiert, die Ausführungen beginnen im Jahr 2025
- Gleichzeitige Erneuerung mehrerer Hausanschlüsse aufgrund privater Bauvorhaben
- Im Rahmen des Smart-Meter-Projekts konnte im Berichtsjahr die Installation der Intelligenten Messgeräte planmässig abgeschlossen werden. Somit sind bis auf wenige Ausnahmefälle alle Zähler fernauslesbar und werden zur automatischen Abrechnung verwendet. Letzte Abschlussarbeiten umfassen die verbesserte Erreichbarkeit einzelner Zähler. Diese Anstrengungen werden zusammen mit der Erhöhung des Sicherheitsstandards im Jahr 2025 fortgesetzt.
Stromverbrauch
Die EVW verzeichnete im Kalenderjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr einen stabilen Stromabsatz. Nach wie vor wächst die Anzahl privater PV-Anlagen. Auch die Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) nimmt weiterhin stark zu. Dadurch steigt der Anteil selbst produzierter und direkt verbrauchte Energie in Wittenbach. Der reduzierte Bezug aus dem Netz der EVW wurde ausgeglichen durch einen wachsenden Stromverbrauch der übrigen Kundinnen und Kunden. Gesamthaft wurden wiederum 34,7 Mio. kWh abgesetzt (VJ: 34,6 Mio. kWh).
Über das vorgelagerte Netz der SAK wurden dabei 27.2 Mio. kWh (VJ: 26,6 Mio. kWh) eingespeist. Dazu kommen Rücklieferungen von Photovoltaikanlagen von insgesamt 1,3 Mio. kWh (VJ: 2,3 Mio. kWh), aus dem Kleinwasserkraftwerk Erlenholz 1,3 Mio. kWh (VJ: 2,6 Mio. kWh) sowie aus BHKW- bzw. Photovoltaikanlagen, welche durch den Bund/KEV oder Dritte entschädigt werden 1,3 Mio. kWh (VJ: 1,0 Mio. kWh). Seit 1. Januar 2020 müssen Betreiber von Anlagen mit einer Leistung über 500 kW, die eine KEV erhalten haben, ihren Strom selbst vermarkten. In Wittenbach betrifft dies 2,1 Mio. kWh (VJ: 2,1 Mio. kWh).

Die gesamte Stromproduktion auf dem Gebiet der Gemeinde Wittenbach (rund 7,8 Mio. kWh, inkl. KEV und Direktvermarktung) entspricht dem Jahresverbrauch von ca. 2'200 Haushalten. Somit stammt 22,6% (VJ: 22,8 %) des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen in Wittenbach.