Skip to main content

Jahresrückblick

Aufhebung Sondernutzungspläne

Aufhebung Sondernutzungspläne

Im Rahmen der ÖREB-Katasterbereinigung wurde festgestellt, dass diverse Sondernutzungspläne (Baulinien- Strassen- Überbauungspläne etc.) überholt, veraltet oder nicht mehr relevant sind und überprüft werden sollten. Gewisse müssen angepasst, andere können aufgehoben werden. Diese Überprüfung dürfte zwei, drei Jahre in Anspruch nehmen. Vor der Aufhebung hat die Bevölkerung die Möglichkeit, im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens die Meinung dazu kundzutun bzw. Gründe einzubringen, die für die allfällige Beibehaltung sprechen. Die Aufhebung der Sondernutzungspläne wird in verschiedenen Tranchen durchgeführt. Im vergangenen Jahr fand das Mitwirkungsverfahren zur Aufhebung von sieben Sondernutzungsplänen statt.