Sozialamt
Sozialhilfe
Im Jahr 2024 waren 2,9% der Wittenbacher Bevölkerung auf Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Die Nettobelastung pro Einwohner reduzierte sich auf Fr. 155.70 (per 31.12.2024 = 10’037 Einwohner / Vorjahr Fr. 168.71 per 31.12.2023 = 9'923 Einwohner).
Die bewilligten Gesuche gingen im Jahr 2024 um 30% zurück, die Anzahl der unterstützten Personen jedoch lediglich um 18%. Dies ist darauf zurückzuführen, dass pro bewilligtes Gesuch mehr Personen (Familien) unterstützt wurden. Dennoch verringerte sich die Nettobelastung der Gemeinde Wittenbach im Vergleich zum Vorjahr, was auch mit der Zunahme der Gesamtbevölkerung zu tun hat.
Von der Sozialhilfe unterstützt werden einerseits Familien, welche trotz Erwerbstätigkeit nicht genügend Einkommen erzielen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Andererseits benötigen zunehmend Einzelpersonen mit psychischen Belastungen eine intensivere und langfristigere Unterstützung. Um die Personen bei der Arbeitsintegration zu unterstützen, wird ihnen der Besuch eines Beschäftigungsprogrammes ermöglicht.
Wie in den vergangenen Jahren führten auch im Jahr 2024 hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsleistungen zu einer Erhöhung der Rückerstattungen.
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Sozialhilfestatistik |
2023 |
2024 |
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Sozialhilfeausgaben brutto in CHF |
3’236’566.88 |
2’754’501.60 |
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Rückerstattungen in CHF |
1’562’435.27 |
1’191’807.45 |
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Nettobelastung für die Gemeinde in CHF |
1’674’131.61 |
1’562’694.15 |
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Sozialhilfegesuche |
89 |
67 |
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bewilligte Gesuche |
65 |
45 |
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Total Personen |
351 |
291 |
Flüchtlingswesen
Im Jahr 2024 sind 17 Personen (9 Erwachsene und 8 Kinder) mit einer Aufenthaltsbewilligung B (Flüchtlingsstatus) nach Wittenbach gezogen. Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge dürfen ihren Wohnsitz innerhalb des zugewiesenen Kantons frei wählen. In den letzten zwei Jahren wurde ein deutlicher Anstieg der Zuzüge von Flüchtlingsfamilien verzeichnet, welche direkt vom Asylzentrum nach Wittenbach zogen.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 104 Personen mit Flüchtlingsstatus betreut. Die Kosten für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge können während fünf bis sieben Jahren weitgehend durch Bundespauschalen gedeckt werden. Im Jahr 2024 gelang es fünf Personen nicht, während der Verrechnungszeit eine Arbeitsstelle zu finden, weshalb sie anschliessend von der ordentlichen Sozialhilfe unterstützt werden mussten.
Der Überschuss bei den Aufwendungen im Flüchtlingsbereich resultiert aus einer Nachzahlung der VSGP (Ertragsüberschuss) vom Jahr 2024.
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2023 |
2024 |
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Aufwendungen brutto in CHF |
974'974.40 |
1’106’064.45 |
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Rückerstattungen in CHF |
1’140’983.50 |
1’261’312.15 |
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Nettobelastung der Gemeinde in CHF |
-166’009.10 |
-155’247.70 |
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Total Personen |
100 |
104 |
Asylwesen
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 51 Personen betreut, davon eine Asylbewerberin und 50 Schutzbedürftige aus der Ukraine. Dank der erfolgreichen Unterstützung bei der Stellensuche konnten viele Schutzbedürftige eine Arbeitsstelle finden und sich so von der Sozialhilfe ablösen. Im Jahr 2024 sind insgesamt drei Erwachsene und ein Kind aus der Ukraine eingereist, welche der Gemeinde Wittenbach zugeteilt wurden. Die Verteilung der Asylbewerber*innen, vorläufig aufgenommenen Ausländer*innen und Schutzbedürftigen auf die Gemeinden wird im Kanton St. Gallen vom TISG (Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen) vorgenommen und passiert auf der Grundlage der jeweiligen Bevölkerungszahl.
Der Überschuss bei den Aufwendungen im Asylbereich resultiert aus einer Nachzahlung der VSGP (Ertragsüberschuss) vom Jahr 2024.
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2023 |
2024 |
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Aufwendungen brutto in CHF |
735’845.30 |
614’854.90 |
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Rückerstattungen in CHF |
1’040’323.00 |
777'393.35 |
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Nettobelastung der Gemeinde in CHF |
-304’477.70 |
-162’538.45 |
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Total Personen |
59 |
51 |
Alimenteninkasso und -bevorschussung
Die Bruttoaufwendungen für die Alimentenbevorschussung erhöhten sich im Jahr 2024 auf Fr. 428'213.45, während die Wiedereinbringungsquote von 52.04% auf 34.53% sank. Infolgedessen stieg die Nettobelastung der Gemeinde Wittenbach auf Fr. 280'366.45. Die niedrigere Wiedereinbringungsquote ist darauf zurückzuführen, dass Alimentenschuldner vermehrt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, sei es aufgrund finanzieller Engpässe, längerer Betreibungsverfahren oder eines Wegzugs ins Ausland, wodurch die Durchsetzung der Forderungen erschwert wird.
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2023 |
2024 |
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Aufwendungen brutto in CHF |
398'999.75 |
428'213.45 |
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Wiedereinbringung in % |
52.04 % |
34.53 % |
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Wiedereinbringung in CHF |
207'635.20 |
147'847.00 |
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Nettobelastung der Gemeinde in CHF |
191'364.55 |
280'366.45 |
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Anzahl Fälle Alimenteninkasso |
4 |
5 |
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Anzahl Alimentenbevorschussungen |
37 |
43 |
Elternschaftsbeiträge
Bei zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt ist. Die Beiträge werden für die ersten sechs Monate nach der Geburt ausgerichtet und müssen nicht zurückbezahlt werden. Die Nettobelastung der Gemeinde Wittenbach im Jahr 2024 belief sich auf Fr. 20'742.05. Von sechs Gesuchen wurden zwei bewilligt.
Integration
Die Gemeinde Wittenbach hat im Jahr 2022 eine auf drei Jahre befristete Stelle einer Integrationsbeauftragten bewilligt. Diese hat ihre Arbeit im Februar 2023 mit einem 50% Pensum aufgenommen. Damit wurde eine niederschwellige Anlaufstelle für Themen rund um Migration und Integration geschaffen. Der Kanton St. Gallen beteiligt sich an den Kosten. Mit dem Projekt «Willkommen in Wittenbach» soll eine gelingende Integration in die Gemeinde gefördert werden.
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2023 (Mai bis Dez.) |
2024 |
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Anzahl Begrüssungsgespräche |
14 |
12 |
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Anzahl Kurzberatungen |
69 |
96 |
Im Rahmen von Begrüssungs- und Informationsgesprächen werden Neuzuzüger*innen aus dem Ausland über das Leben und den Alltag in der Schweiz sowie über die verschiedenen Integrationsangebote in der Gemeinde und im Kanton informiert. Mehrheitlich war bei den Gesprächen ein*e professionelle*r Dolmetscher*in anwesend.
Die Kurzberatungen finden in der Regel während der offenen Sprechstunde statt, die wöchentlich im Familienwerk angeboten wird. Dabei handelt es sich um einmalige, kurze Beratungen, Hilfestellungen oder eine Triage an die zuständige Stelle. Teilweise kommt es zu einer längeren Beratung bzw. Begleitung durch die Integrationsbeauftragte. Die Themen der Beratungen reichen von Kinderbetreuung über Gesundheit, Finanzen, Gewalt, Schule, Deutschkurs und rechtliche Fragen. Die meisten Beratungen fanden mit Menschen aus den Ländern Türkei, Ukraine und Syrien statt.