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Jahresrückblick

Bürgerversammlung

Bürgerversammlung

27. Mai 2024

Stimmberechtigte: 5'845 / Teilnehmenden: 284

  • Annahme der Jahresrechnungen 2023 der Gemeinde Wittenbach bei 26 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen.
  • Annahme des Gutachtens und Antrags „Abgabe der Gemeindeparzelle Böhl im Baurecht“ mit 128 Ja-Stimmen zu 110 Gegenstimmen.

Gutachten und Antrag enthielt folgende Punkte:

  1. Das Grundstück Nr. 2274, Böhl, mit einer bebaubaren Fläche 2‘728 m2, sei der Mettler Entwickler AG, St. Gallen, im Baurecht zwecks Erstellung von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen und einer Tiefgarage abzugeben.
  2. Mit den künftigen Eigentümern der 24 Eigentumswohnungen sei durch Gemeinde im gegebenen Zeitpunkt ein Baurechtsvertrag abzuschliessen, woraus der Gemeinde ein jährlicher Baurechtszins von rund Fr. 100‘000.-- zufliessen werde.
  3. Dem Gemeinderat werde die Ermächtigung zur Erledigung aller rechtlichen und administrativen Vorkehren, welche sich im Zusammenhang mit der Abgabe des Grundstücks Nr. 2274 im Baurecht an die Mettler Entwickler AG und dem Abschluss der Baurechtsverträge mit den künftigen Stockwerkeigentümern ergeben, erteilt.

Annahme des Gutachtens und Antrags „Sanierung Elektrizitätsversorgung Wilen / Gatterstrasse“ bei 2 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen.


Gutachten und Antrag enthielt folgende Punkte:

  1. Für die Sanierung der Elektrizitätsversorgung im Bereich Wilen / Gatterstrasse sei ein Kredit von CHF 2’340‘000 zu bewilligen.
  2. Die Ausgaben seien der Investitionsrechnung der Elektrizitätsversorgung zu belasten und über maximal 45 Jahre abzuschreiben.

 

25. November 2024

Stimmberechtigte: 5'480 / Teilnehmende: 256

  • Annahme der Budgets 2025 des Allgemeinen Haushalts und der Elektrizitätsversorgung sowie die Steuersätze nach dem Änderungsantrag aus der Bürgerschaft.
    Steuerfuss: 123% (bisher 128%)
    Grundsteuersatz: 0.8‰ (wie bisher)
  • Annahme des Änderungsantrags aus der Bürgerschaft.
    Es sei ein Kredit von CHF 15'000 ins Budget aufzunehmen, um eine externe und neutrale Fachperson/ sachkundige Firma zu beauftragen, zuhanden des Gemeinderates die Auswirkungen über den Systemwechsel von Jahrgangsklassen zu 2-Jahrgangs- oder 4-Jahrgangsklassen in der Primarschule, zu folgenden Themenfeldern darzulegen. Der Gemeinderat hat die Bürgerschaft an der nächsten Bürgerversammlung über den Bericht der externen und neutralen Fachperson / sachkundigen Firma sowie die geforderten Grundangaben zum Pilotprojekt zu informieren.

Annahme des Gutachtens und Antrags «Schule für Musik; Aufhebung Vereinbarung Zweckverband»

 

Gutachten und Antrag enthielt folgende Punkte:

  1. Die Vereinbarung über den Zweckverband Schule für Musik (Wittenbach, Berg, Muolen, Häggenschwil) vom 1. Januar 2021 sei per 31. Dezember 2025 aufzuheben.
  2. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Vertragsgemeinden zur Aufhebung des Zweckverbandes Schule für Musik.